Atemschutzausbildung

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Bei einem Brandeinsatz ist es unerlässlich, dass der Feuerwehr gutausgebildete Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen.

Um diesen Ausbildungsstandard zu erreichen, muss jeder Atemschutzgeräteträger nach dem erfolgreichen Absolvieren des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs jährlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • theoretische Unterweisung durch den Atemschutzbeauftragten
  • im Einsatz oder unter einsatzähnlichen Bedingungen (Übung) ein Atemschutzgerät tragen
  • Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage

Ebenso ist im 3-jährigen Rhythmus eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.

Parallel zum Ausbildungsdienst waren gestern 16 Atemschutzgeräteträger zur jährlichen Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage im Feuerwehrhaus Korbach.

Fotos: R. Thiele